AGB

HEDRICH WEDDINGS | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HEDRICH WEDDINGS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hochzeitsfotografie, Film, Fotobox, Drohne und Hochzeitsalben

Hinweis zur Anwendung: Diese AGB sind auf den Geschäftsablauf von Hedrich Weddings in Österreich und der Schweiz zugeschnitten. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte gehen diesen AGB vor.

Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem 24. Juli 2026 geschlossen werden. Maßgeblich ist die Fassung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss übermittelt wurde.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die im Angebot und im Einzelvertrag bezeichnete Gesellschaft beziehungsweise das dort bezeichnete Einzelunternehmen:

Österreich: Hedrich Weddings, Frank Hedrich (Einzelunternehmen), Zerlacherweg 15, 8053 Graz, Österreich, E-Mail: frankhedrich@icloud.com.

Schweiz: Hedrich GmbH, Gustern 856, 3154 Rüschegg-Heubach, Schweiz, E-Mail: frankhedrich@icloud.com.

1.2 Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit eine Bestimmung nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gilt. Individuelle Vereinbarungen im unterschriebenen Vertrag oder bestätigten Angebot gehen diesen AGB vor.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

2.1 Anfragen, Preislisten und erste Terminabsprachen sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Einzelvertrag von beiden Seiten unterzeichnet beziehungsweise in Textform bestätigt wurde.

2.2 Der Hochzeitstermin wird verbindlich reserviert, wenn der Vertrag geschlossen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Erfolgt die Zahlung trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.

2.3 Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge: der Einzelvertrag, das bestätigte Angebot beziehungsweise die Preisliste, diese AGB und gegebenenfalls weitere ausdrücklich einbezogene Anlagen.

2.4 Für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge mit österreichischen Verbrauchern gelten zusätzlich die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in den Anhängen. Gesetzliche Rechte gehen abweichenden Vertragsbestimmungen vor.

3. Leistungsumfang und eingesetztes Team

3.1 Art und Umfang der Leistung, Begleitdauer, Einsatzort, Preis und enthaltene Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.2 Der Anbieter darf zur Vertragserfüllung eigene Teammitglieder, Assistenten sowie fachlich geeignete freie Fotografen, Filmschaffende oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Die persönliche Leistung durch eine namentlich bestimmte Person ist nur geschuldet, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Bei einer ganztägigen Hochzeitsreportage entstehen erfahrungsgemäß etwa 600 bis 1.000 bearbeitete Bilder. Die tatsächliche Anzahl hängt von Dauer, Ablauf, Licht, Motivvielfalt und den örtlichen Bedingungen ab. Eine bestimmte Mindestzahl ist nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich zugesagt wurde.

3.4 Eine kleine Vorschau wird gewöhnlich innerhalb von 48 Stunden nach der Hochzeit bereitgestellt. Dies ist eine unverbindliche Zielzeit und keine garantierte Lieferfrist.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen bereit. Dazu gehören insbesondere der verbindliche Tagesablauf, Adressen, Ansprechpartner, kurzfristige Änderungen, besondere Programmpunkte, Zutrittsregeln sowie gewünschte Gruppenbilder.

4.2 Erforderliche Zustimmungen der Location, Kirche, Behörde oder Grundstückseigentümer werden vom Auftraggeber rechtzeitig eingeholt, soweit sie nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurden. Der Auftraggeber informiert den Anbieter über Foto-, Film-, Blitz- oder Drohnenverbote.

4.3 Der Auftraggeber sorgt für einen organisatorisch realistischen Ablauf. Verspätungen, kurzfristige Ortswechsel oder Einschränkungen durch Dritte können die verfügbare Aufnahmezeit und das Ergebnis beeinflussen. Eine Verlängerung erfolgt nur nach Verfügbarkeit und gegen das im Angebot genannte Zusatzhonorar.

4.4 Der Auftraggeber informiert seine Gäste in angemessener Weise darüber, dass Foto- und gegebenenfalls Filmaufnahmen entstehen. Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, sollen dies dem Anbieter oder dem Auftraggeber mitteilen. Gesetzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.

5. Künstlerische Gestaltung, Auswahl und Bearbeitung

5.1 Der Auftraggeber kennt den Portfolio-Stil des Anbieters. Geschuldet ist eine natürliche, zeitlose Bild- und Filmsprache mit authentischen Farben und echten Momenten. Motivwahl, Perspektive, Lichtführung, Bildausschnitt, Auswahl und Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen des Anbieters.

5.2 Ein bestimmtes Motiv, Wetter, Licht, eine bestimmte Pose oder die vollständige Aufnahme jedes Gastes und jedes Programmpunkts kann nicht garantiert werden. Dies gilt besonders, wenn Abläufe verdeckt sind, Personen die Aufnahme verhindern, Fotoverbote bestehen oder der Anbieter nicht rechtzeitig informiert wurde.

5.3 Der Anbieter trifft die finale Auswahl der zu liefernden Aufnahmen. Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, technische Dubletten, unscharfe Bilder und gestalterisch nicht ausgewählte Aufnahmen gehören nicht zur regulären Lieferung.

5.4 Technische Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Rechte korrigiert. Nachträgliche Änderungen, die ausschließlich auf einem neuen persönlichen Geschmack oder einer vom vereinbarten Stil abweichenden Bearbeitung beruhen, können gesondert berechnet werden.

6. Preise, Anzahlung und Restzahlung

6.1 Es gelten die im Einzelvertrag oder bestätigten Angebot ausgewiesenen Preise in Euro beziehungsweise Schweizer Franken. Soweit gesetzlich erforderlich, verstehen sich Verbraucherpreise einschließlich der anwendbaren Steuern.

6.2 Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 35 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag oder der Rechnung. Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.

6.3 Der verbleibende Betrag von 65 Prozent ist sieben Kalendertage nach dem Hochzeitstermin fällig. Eine Zahlung des Restbetrags vor der Hochzeit ist nicht erforderlich, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.4 Nachträglich beauftragte Leistungen, Mehrstunden, zusätzliche Produkte oder vom Auftraggeber verursachte Mehrkosten werden nach der jeweils bestätigten Vereinbarung abgerechnet.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Erstattungsfähig sind nur gesetzlich zulässige und tatsächlich erforderliche Mahn- und Betreibungskosten.

7. Fahrtkosten, Verpflegung und Arbeitsbedingungen

7.1 Für vereinbarte Einsätze innerhalb Österreichs und der Schweiz werden keine Kilometer-, Benzin- oder sonstigen versteckten Fahrtkosten berechnet. Für Einsätze außerhalb dieser Länder gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Reisekonditionen.

7.2 Bei Begleitungen ab sechs Stunden stellt der Auftraggeber dem eingesetzten Team eine angemessene Mahlzeit und alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Ist dies nicht vorgesehen, darf sich das Team während der Essenszeit der Gäste selbst verpflegen; berechnet werden nur die angemessenen, nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.

7.3 Erforderliche kurze Arbeits- und Verpflegungspausen sind Bestandteil einer längeren Begleitung. Sie werden nach Möglichkeit in ruhige Programmpunkte gelegt.

7.4 Der Auftraggeber sorgt, soweit für die gebuchte Leistung erforderlich, für sicheren Zugang, eine geeignete Aufstellfläche, eine übliche Stromversorgung und die mit der Location abgestimmte Möglichkeit zum Be- und Entladen.

8. Änderungen und Verlegung des Hochzeitstermins

8.1 Änderungen von Datum, Einsatzort, Zeitplan oder Leistungsumfang sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen werden erst wirksam, wenn der Anbieter sie in Textform bestätigt hat.

8.2 Wird die Hochzeit auf Wunsch des Auftraggebers verlegt und ist das Team am neuen Termin verfügbar, wird die geleistete Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet. Notwendige, bereits angefallene und nicht anderweitig nutzbare Kosten bleiben zu ersetzen.

8.3 Ist der Anbieter am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, gilt die Verlegung als Stornierung des bisherigen Termins. Die Folgen richten sich nach Ziffer 9.

8.4 Normales Schlechtwetter ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Anbieter und Auftraggeber stimmen nach Möglichkeit geeignete Alternativen für Innenräume, Zeitfenster oder Motive ab.

8.5 Wird die Durchführung durch ein unvorhersehbares, von keiner Vertragspartei zu vertretendes Ereignis rechtlich oder tatsächlich unmöglich, gelten die gesetzlichen Regeln. Beide Seiten bemühen sich zunächst um eine faire Terminverlegung.

9. Stornierung durch den Auftraggeber

9.1 Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte, insbesondere nach österreichischem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, bleiben unberührt. Unabhängig davon kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der ersten 14 Kalendertage nach Vertragsabschluss ohne pauschalierte Stornokosten in Textform stornieren. Bereits auf ausdrücklichen Wunsch begonnene und tatsächlich erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind nur insoweit zu bezahlen, als dies gesetzlich zulässig ist. Ab dem 15. Kalendertag nach Vertragsabschluss gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.

9.2 Bei Verträgen mit dem österreichischen Einzelunternehmen kann der Anbieter ab dem 15. Kalendertag nach Vertragsabschluss Ersatz für den konkret entstandenen Ausfall verlangen. Berücksichtigt werden dürfen bereits erbrachte Leistungen, nachgewiesene nicht mehr stornierbare Kosten und der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Ausfall wegen eines nicht mehr anderweitig vergebenen Hochzeitstermins. Die nachstehende Staffel bildet dabei ausschließlich die Höchstgrenze; sie wird nicht automatisch geschuldet:

Zugang der Stornierung vor dem Hochzeitstermin

Höchstgrenze vom Gesamtpreis

mehr als 180 Kalendertage

35 %

180 bis 91 Kalendertage

50 %

90 bis 31 Kalendertage

65 %

30 bis 8 Kalendertage

80 %

7 Kalendertage oder weniger / Nichterscheinen

90 %

9.3 Die Anzahlung wird auf einen Anspruch nach Ziffer 9.2 angerechnet. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Buchung desselben Termins werden vollständig abgezogen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Ein über die jeweilige Höchstgrenze hinausgehender Betrag wird nicht verlangt.

9.4 Bei Verträgen mit der Schweizer Hedrich GmbH richten sich Beendigung und Vergütungsfolgen nach dem anwendbaren schweizerischen Recht. Soweit der Vertrag rechtlich als Auftrag einzuordnen ist, bleibt das jederzeitige Widerrufs- beziehungsweise Kündigungsrecht nach Art. 404 OR unberührt. Zu bezahlen sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und Auslagen; bei einer Beendigung zur Unzeit kann zusätzlich der konkret nachgewiesene Schaden geschuldet sein. Eine geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet, ein Überschuss wird zurückerstattet.

9.5 Bereits individuell hergestellte Produkte, ausdrücklich bestellte Fremdleistungen und nicht mehr stornierbare Auslagen werden zusätzlich nur insoweit berechnet, als dies gesetzlich zulässig und im konkreten Fall nachgewiesen ist.

10. Ausfall des Anbieters, Krankheit und höhere Gewalt

10.1 Bei Krankheit, Unfall oder einem sonstigen unverschuldeten Ausfall einer vorgesehenen Person darf der Anbieter eine fachlich geeignete Ersatzperson aus dem eigenen Team oder Netzwerk einsetzen. Der Auftraggeber wird hierüber so früh wie möglich informiert.

10.2 Kann trotz angemessener Bemühungen keine geeignete Ersatzperson gestellt und die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, werden auf den nicht erbrachten Teil entfallende Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Bei höherer Gewalt oder erheblichen Sicherheitsrisiken – etwa behördlichen Verboten, Naturereignissen, schweren Verkehrsunterbrechungen oder akuten Gefahren für Personen und Ausrüstung – stimmen die Parteien vorrangig eine zumutbare Ersatzlösung ab.

11. Lieferung, Online-Galerie und Beanstandungen

11.1 Die fertig ausgewählten und bearbeiteten Hochzeitsfotos werden gewöhnlich innerhalb von vier bis fünf Wochen nach der Hochzeit geliefert. In der Hochsaison kann die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern. Abweichende verbindliche Fristen müssen im Einzelvertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

11.2 Fristen verlängern sich angemessen, wenn notwendige Angaben, Bildauswahlen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers fehlen oder wenn ein unvorhersehbares, vom Anbieter nicht zu vertretendes Ereignis die Bearbeitung verzögert.

11.3 Die Lieferung kann über eine passwortgeschützte Online-Galerie, einen Download-Link oder einen vereinbarten Datenträger erfolgen. Der Auftraggeber lädt die Dateien innerhalb der mitgeteilten Bereitstellungszeit herunter und fertigt unverzüglich eigene Sicherungskopien an.

11.4 Beanstandungen sollen nach Entdeckung ohne unnötigen Aufschub konkret mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist. Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte werden dadurch nicht verkürzt.

11.5 Darstellungen auf nicht kalibrierten Bildschirmen sowie Ausdrucke verschiedener Labore können in Farbe, Helligkeit und Kontrast geringfügig abweichen. Solche systembedingten Unterschiede sind kein Mangel der gelieferten Datei.

12. Urheberrecht und private Nutzungsrechte

12.1 Urheber- und Leistungsschutzrechte an Foto-, Film- und Gestaltungsleistungen verbleiben bei den jeweiligen Urhebern beziehungsweise beim Anbieter, soweit ihm Rechte zustehen.

12.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private Zwecke. Dazu gehören private Vervielfältigungen, Abzüge, Fotobücher, die Weitergabe an Familie und Freunde sowie private Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken.

12.3 Nicht umfasst sind insbesondere Verkauf, Weiterlizenzierung, Werbung, gewerbliche Nutzung, Presseveröffentlichung, Teilnahme an kommerziellen Wettbewerben oder die Nutzung durch Locations und andere Dienstleister. Dafür ist vorab eine gesonderte Zustimmung erforderlich.

12.4 Technisch notwendige Zuschnitte oder Größenanpassungen für private Veröffentlichungen sind zulässig. Entstellende Bearbeitungen oder eine Nutzung in einem herabwürdigenden, rechtswidrigen oder irreführenden Zusammenhang sind unzulässig.

12.5 Die Übergabe von RAW-Dateien, Filmmaterial oder Datenträgern überträgt keine Urheberrechte.

13. Veröffentlichung durch Hedrich Weddings

13.1 Eine Veröffentlichung von Kundenbildern oder Filmausschnitten durch den Anbieter auf der Website, in sozialen Medien, Portfolios, Wettbewerben oder Werbemitteln erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung oder einer anderen tragfähigen gesetzlichen Grundlage.

13.2 Die Erteilung oder Verweigerung einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf Preis oder Leistung. Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Rechte weiterer abgebildeter Personen bleiben unberührt.

14. Besondere Bestimmungen für Hochzeitsfilme

14.1 Länge, Format und Inhalt des Films ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Auswahl, Dramaturgie, Schnitt, Farbgestaltung und Tonmischung erfolgen im vereinbarten Stil nach künstlerischem Ermessen.

14.2 Rohmaterial, ungeschnittene Tonspuren und Projektdateien sind nicht Bestandteil der regulären Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14.3 Musik wird nur im Rahmen der verfügbaren Nutzungsrechte eingesetzt. Die Auswahl erfolgt durch den Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom Auftraggeber gewünschte Musik kann nur verwendet werden, wenn die dafür erforderlichen Rechte rechtzeitig und nachweisbar vorliegen.

14.4 Technische Fehler werden ohne zusätzliche Kosten behoben. Inhaltliche oder gestalterische Neuschnitte, die nicht auf einem Mangel beruhen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt und können zusätzlich berechnet werden.

15. Besondere Bestimmungen für die Fotobox

15.1 Leistungszeit, Auf- und Abbau, Anzahl enthaltener Ausdrucke und gegebenenfalls eine Online-Galerie ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Soweit vereinbart, umfasst das Paket bis zu 400 Ausdrucke im Format 10 × 15 cm und den Betrieb bis 00:00 Uhr.

15.2 Der Auftraggeber stellt einen sicheren, trockenen und ebenen Aufstellort, ausreichend Platz, eine übliche 230-Volt-Stromversorgung sowie rechtzeitigen Zugang für Auf- und Abbau bereit. Im Freien ist ein vollständig wettergeschützter Standort erforderlich.

15.3 Kurzzeitige technische Unterbrechungen werden so schnell wie möglich behoben. Fällt ein wesentlicher Teil der vereinbarten Fotobox-Leistung aus und kann er nicht nachgeholt werden, wird das Entgelt für den betroffenen Leistungsteil angemessen gemindert.

15.4 Auftraggeber und Anbieter wirken darauf hin, dass Gäste die Fotobox, Requisiten und Drucktechnik sorgfältig behandeln. Für Schäden gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeitsregeln.

16. Besondere Bestimmungen für Drohnenaufnahmen

16.1 Drohnenaufnahmen werden nur durchgeführt, wenn sie im Angebot vorgesehen sind und Luftrecht, Wetter, Sicht, Sicherheitslage, Flugverbotszonen, Vorgaben der Location und Rechte Dritter dies zulassen.

16.2 Die verantwortliche Pilotin oder der verantwortliche Pilot entscheidet abschließend, ob ein Flug sicher und rechtlich zulässig ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Flughöhe, Flugroute oder ein bestimmtes Luftbild.

16.3 Soweit Drohnenaufnahmen als kostenfreie Zusatzleistung angeboten werden, entsteht bei ihrem rechtlich oder tatsächlich begründeten Entfall kein gesonderter Erstattungsanspruch. Eine ausdrücklich separat bepreiste Drohnenleistung wird bei vollständigem Entfall angemessen gutgeschrieben.

17. Hochzeitsalben und weitere Druckprodukte

17.1 Format, Seitenzahl, Papier, Einband, Farbe, Veredelung und Preis ergeben sich aus der bestätigten Bestellung. Für die Produktion kann der Anbieter ausgewählte Bild- und Bestelldaten an den Hersteller GraphiStudio in Italien übermitteln.

17.2 Vor der Produktion erhält der Auftraggeber eine digitale Layoutansicht. Nach der ausdrücklich erklärten Druckfreigabe gilt das Layout als genehmigt. Änderungen danach sind nur möglich, soweit die Produktion noch nicht begonnen hat, und können Mehrkosten verursachen.

17.3 Die Produktion dauert nach Druckfreigabe gewöhnlich etwa sechs Wochen. Unvermeidbare geringfügige Unterschiede bei Bildschirmdarstellung, Druckfarbe, Naturmaterial, Leder, Holz, Metall oder Acryl stellen keinen Mangel dar.

17.4 Individuell nach Kundenspezifikation angefertigte Alben und Druckprodukte sind bei österreichischen Fernabsatzverträgen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, sobald die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme erfüllt sind. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.

17.5 Liefert der Auftraggeber fremde Bilder, bestätigt er, dass er über die für Gestaltung, Druck und Weitergabe an den Produzenten erforderlichen Rechte verfügt.

18. RAW-Dateien, Archivierung und Ersatzbereitstellung

18.1 Die reguläre Lieferung umfasst die ausgewählten und bearbeiteten Dateien. Auf ausdrücklichen Wunsch stellt der Anbieter die vorhandenen RAW-Dateien zusätzlich zur Verfügung, wenn der Auftraggeber einen ausreichend großen, technisch geeigneten SSD- oder Festplatten-Datenträger bereitstellt. Kosten und Versand des hierfür erstmals bereitgestellten Datenträgers trägt der Auftraggeber.

18.2 RAW-Dateien sind unbearbeitete Arbeitsdateien. Sie können Dubletten, Testaufnahmen, Fehlbelichtungen oder technisch und gestalterisch nicht ausgewählte Aufnahmen enthalten und benötigen geeignete Software. Lightroom-Kataloge, Photoshop-Dateien, Final-Cut-Pro-Projekte und vergleichbare Projektdateien werden nicht mitgeliefert.

18.3 Während Auswahl und Bearbeitung werden die Dateien nach dem betrieblichen Sicherungskonzept auf mehreren Speichermedien gesichert. Eine dauerhafte, unbegrenzte Archivierung ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber bleibt für die langfristige Sicherung seiner gelieferten Dateien verantwortlich.

18.4 Soweit die Daten im Archiv noch vorhanden sind, werden beim Auftraggeber verloren gegangene Daten während der ersten zwei Jahre nach der ursprünglichen Lieferung kostenlos erneut zur Verfügung gestellt. Die Kosten eines erforderlichen Datenträgers und des Versands trägt in diesem Zeitraum der Auftraggeber. Ab Beginn des dritten Jahres wird für den Abruf aus dem gesicherten Archiv, die technische Wiederherstellung und die erneute Bereitstellung eine Pauschale von CHF 200 für die Schweiz beziehungsweise EUR 200 für Österreich und das übrige Europa berechnet. Ab dem dritten Jahr sind Datenträger und Versand in dieser Pauschale enthalten.

18.5 Verlangt der Auftraggeber eine vorzeitige Löschung und stehen keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, kann dadurch jede spätere Ersatzbereitstellung unmöglich werden.

19. Haftung

19.1 Für Schäden und Mängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.2 Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung oder sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche.

19.3 Soweit der Anbieter eine Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat, etwa bei Foto- oder Filmverboten, dem Verhalten von Gästen oder Dienstleistern, Verspätungen des Tagesablaufs, fehlenden Zutrittsrechten, ungeeigneten Räumlichkeiten, Wetter oder behördlichen Einschränkungen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

19.4 Bei technischen Störungen werden vorhandene Ersatzgeräte und Sicherungsmaßnahmen im zumutbaren Umfang eingesetzt. Ein unvermeidbarer Ausfall einzelner Geräte oder Aufnahmen führt nur dann zu Ansprüchen, wenn und soweit die geschuldete Gesamtleistung dadurch mangelhaft wird; maßgeblich bleiben die gesetzlichen Rechte.

20. Datenschutz und Vertraulichkeit

20.1 Personenbezogene Daten, Foto- und Filmaufnahmen werden zur Vertragsanbahnung, Durchführung, Lieferung, Abrechnung und Archivierung nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeitet. Einzelheiten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Hedrich Weddings.

20.2 Für Online-Galerien, Fotobox, Albumproduktion und technische Bereitstellung können sorgfältig ausgewählte Dienstleister eingesetzt werden. Die Weitergabe wird auf die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten beschränkt.

20.3 Zugangsdaten zu privaten Galerien sind vertraulich zu behandeln. Gibt der Auftraggeber Link oder Passwort an Gäste weiter, ist er für die Auswahl der empfangenden Personen verantwortlich.

21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

21.1 Bei Verträgen mit dem österreichischen Einzelunternehmen gilt österreichisches Recht. Bei Verträgen mit der Hedrich GmbH gilt schweizerisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

21.2 Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des jeweiligen Vertragspartners von Hedrich Weddings vereinbart.

21.3 Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang; gesetzliche Vorschriften über den Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.

21.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Diese Klausel bewirkt keine Umkehr der Beweislast zulasten eines Verbrauchers.

Stand: 24. Juli 2026

Anhang A – Widerrufsbelehrung für österreichische Verbraucher

Nur für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und bei denen keine gesetzliche Ausnahme greift.

Widerrufsrecht

Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vertragsabschluss.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mit einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren, zum Beispiel per Brief oder E-Mail:

Hedrich Weddings, Frank Hedrich (Einzelunternehmen), Zerlacherweg 15, 8053 Graz, Österreich, E-Mail: frankhedrich@icloud.com.

Sie können dafür das Muster in Anhang B verwenden; vorgeschrieben ist dessen Verwendung nicht. Es genügt, wenn Sie die Erklärung vor Ablauf der 14-tägigen Frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Widerrufsfall erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang Ihrer Erklärung. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung verwendet haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dafür werden keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, müssen Sie im Widerrufsfall einen angemessenen Betrag für den bis zum Eingang Ihres Widerrufs bereits erbrachten Teil der vereinbarten Gesamtleistung bezahlen.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung nur, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, den Beginn ausdrücklich verlangt und bestätigt haben, dass Ihnen der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung bekannt ist.

Für individuell nach Ihren Vorgaben angefertigte Alben oder Druckprodukte kann eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht bestehen. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt.

Anhang B – Muster-Widerrufsformular

Dieses Formular nur ausfüllen und absenden, wenn der Vertrag widerrufen werden soll.

An:

Hedrich Weddings · Frank Hedrich (Einzelunternehmen)

Zerlacherweg 15 · 8053 Graz · Österreich

E-Mail: frankhedrich@icloud.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung beziehungsweise das folgende Produkt:

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Vertrag geschlossen am: ________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________

Anschrift: ______________________________________________________________

Datum: ______________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

Anhang C – Verlangen auf vorzeitigen Leistungsbeginn

Bei österreichischen Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen nur verwenden, wenn Hedrich Weddings schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden soll.

☐ Ich/wir verlange(n) ausdrücklich, dass Hedrich Weddings bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, insbesondere mit Terminreservierung, Beratung, Planung oder Vorbereitung.

☐ Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung einen angemessenen Betrag für den bis dahin erbrachten Teil bezahlen muss/müssen.

☐ Mir/uns ist bekannt, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Name(n): ________________________________________________________________

Ort, Datum: _____________________________________________________________

Unterschrift(en): ________________________________________________________